Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs- und Reparaturbedingungen (im Folgenden kurz AGB) gelten für alle Angebote, Verkäufe und sonstigen Verträge mit der Goldschmiede Renate Schöning.

Entgegenstehende oder von dieser AGB abweichende bzw. ergänzende Bedingungen der Kunden werden nicht anerkannt.

Verbrauchern steht in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen ein Widerrufsrecht zu. In diesem Fall belehren wir Sie hierüber gesondert.

Bestellungen der Kunden/Kundinnen bei der Goldschmiede Schöning, stellen lediglich ein Angebot an die Goldschmiede zum Abschluss eines Vertrages dar. Die Annahme erfolgt durch die Goldschmiede Schöning mit gesonderter Auftragsbestätigung oder mit Lieferung der Ware.

Zahlungen sind sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig. Die Goldschmiede Schöning kann bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung verlangen. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Goldschmiede Schöning.

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Rechte aus einer etwaigen Garantie werden durch diese AGB weder ausgeschlossen noch beschränkt.

Schadenersatzansprüche des Kunden/der Kundin sind ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Schadenersatz wegen einer fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Wird der voraussichtliche Preis der Leistungen nicht bei Vertragsabschluss angegeben, kann der Kunde/die Kundin Kostengrenzen setzen. Verbindliche Kostenvoranschläge werde nur auf ausdrückliche Anforderung durch den Kunden/der Kundin erstellt. Ein vom Kunden/der Kundin gewünschter Kostenvoranschlag ist nur verbindlich, wenn er von mir schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet wird. Für die zur Abgabe des Kostenvoranschlages erforderlichen Leistungen werden dem Kunden/der Kundin berechnet, soweit die Reparatur nicht durchgeführt wird.

Ergibt sich während der Reparatur, dass die zu erwartenden Kosten die unverbindlich veranschlagten Kosten übersteigen und nicht in einem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zum Zeitwert der zu reparierenden Sache stehen, werde ich den Vertragspartner unverzüglich hierüber informieren. Gleiches gilt für Mängel, die ich erst bei Gelegenheit der Reparatur feststelle und die bislang nicht vom Umfang des Reparaturauftrages erfasst waren.

Die Sache wird nach einem von mir nicht zu vertretenden Abbruch einer Reparatur, nur auf ausdrücklichen Wunsch des Vertragspartners gegen Erstattung der hierdurch entstehenden Kosten wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt. Wird die Reparatur auf Grund eines verbindlichen Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei nur Abweichungen im Leistungsumfang besonders auszuführen sind.

Kündigt der Kunde/die Kundin den Vertrag, so hat er die bis dahin angefallenen Arbeiten und Kosten, einschließlich der Aufwendungen für bestellte und bereits beschaffte Ersatzteile, zu bezahlen.

Der Kunde/die Kundin hat einen Mangel der Goldschmiede unverzüglich mitzuteilen. Hat der Kunde/die Kundin ohne Einwilligung der Goldschmiede Reparaturen unsachgemäß selbst ausgeführt oder von einem Dritten ausführen lassen, so entfällt die Haftung der Goldschmiede für diese Arbeiten. Das gleiche gilt, wenn auf Wunsch des Kunden/der Kundin der Austausch von erneuerungsbedürftigen Teilen unterbleibt. Die gesetzlichen Rechte und Ansprüche der Kunden bleiben im Übrigen unberührt.

Die Goldschmiede Schöning ist nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Nach Entstehen einer Streitigkeit zwischen der Goldschmiede und dem Kunden/der Kundin, die nicht durch Verhandlungen mit den Kunden beigelegt werden, können Kunden grundsätzlich die für allgemeine Verbraucherprobleme zuständige Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V. kontaktieren.

Gerichtsstand sind die für den Ort Preetz/Schellhorn örtlich zuständigen Gerichte.

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Sollten einzelne Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Regelungen bestehen. Eine unwirksame Regelung ist vielmehr durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Regelung verfolgten Zweck wirtschaftlich möglichst nahe kommt.

Goldschmiedemeisterin Renate Schöning